Grenzwerte für die Anwendung der Kostenrechnungsmethoden 7/A und 7/B im Jahr 2022
Für das Jahr 2022 wurden Grenzwerte festgelegt, anhand derer Unternehmen bestimmen, ob sie die Kostenrechnungsmethode 7/A oder 7/B anwenden müssen.
Mehr erfahrenAktuelle Rundschreiben und Informationen
Für das Jahr 2022 wurden Grenzwerte festgelegt, anhand derer Unternehmen bestimmen, ob sie die Kostenrechnungsmethode 7/A oder 7/B anwenden müssen.
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Mit einer neuen Mitteilung der Zentralbank wurde der Höchstbetrag der Bankhaftung für ungedeckte Schecks von 2.670 TL auf 3.600 TL angehoben.
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Die externe Prüfung von Genossenschaften kann durch Berufsangehörige gemäß Gesetz Nr. 3568 erfolgen. Fehlende Prüfungen können zur Ungültigkeit bestimmter Beschlüsse führen.
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Versicherte nach dem Bağ-Kur- und GSS-System können bis zum 31. Dezember 2022 Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, auch wenn sie mehr als 60 Tage Beitragsrückstände haben.
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Nach der SGK-Mitteilung werden Anreize aus Gesetz Nr. 4447 und Nr. 7256 nicht automatisch mit den Sozialversicherungsbeiträgen für Dezember 2021 verrechnet.
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Nach einer Änderung der Sozialversicherungsverordnung wurden die Artcodes der Sozialhilfe- und Solidaritätsstiftungen an den Status öffentlicher Einrichtungen angepasst.
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Mit der Mitteilung Nr. 66 wurden die festen Stempelsteuerbeträge für 2022 entsprechend der Neubewertungsrate erhöht. Der Höchstbetrag pro Dokument beträgt 4.814.234 TL.
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Die Beträge der Umwelt-/Reinigungssteuer (ÇTV) für 2022 wurden per amtlichem Rundschreiben veröffentlicht. Bei Wohnungen erfolgt die Berechnung je m³ Wasserverbrauch, bei Betrieben als jährlicher Betrag nach kommunaler Einstufung.
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