Steuerprüfung, Beratung & Testierung

Das Steuerrecht in unserem Land ändert sich häufig. Die Vielfalt und Detailtiefe der Vorschriften sowie auslegungsbedürftige Regelungen erschweren die Tax-Compliance. Dies kann dazu führen, dass Steuerrisiken nicht vorhersehbar sind und Sanktionen drohen. Darüber hinaus kann die Nichtnutzung von Befreiungen und Ausnahmen dazu führen, dass Förder- und Rabatmöglichkeiten verpasst werden.

Unsere Steuerberatungsleistungen

  • Internationale Steuerberatung und Beratung zum ausländischen Kapitalrecht
  • Beratung zu allen steuerlichen Themen des lokalen Steuerrechts
  • Rundschreiben-Service zu Änderungen im Steuerrecht
  • Beratung zu Förderungen, Rabatten, Ausnahmen und Befreiungen
  • Beratung zum Verrechnungspreis
  • Beratung zu Steuerprüfungen und -klagen
  • Beratung zu Steuer- und Buchhaltungsanwendungen im Rahmen des Devisenrechts
  • Steuerberatung im Rahmen der Gesetzgebung zu Technologieentwicklungszonen und F&E-Zentren
  • Steuerberatung im Rahmen der Freizonen-Gesetzgebung
  • Steuerplanung und Unternehmensstrukturierung
  • Beratung zu Transaktionssteuern wie MwSt., SCT, Stempelsteuer, BITT (BSMV) und KKDF
  • Beratung zu Vermögenssteuern wie Erbschaft-/Schenkungssteuer und Grundsteuer
  • Beratung zu internationalen Steuerabkommen
  • Beratung zu Investitionsanreizen
  • Spezialberatung zu periodischen Inventur- und Abschlussarbeiten
  • Erstellung von Stellungnahmen durch Prüfungen und Recherchen zu spezifischen Themen
  • Beratung zur Gründung von Unternehmen/Zweigniederlassungen/Verbindungsbüros im In- und Ausland

Sonderprüfungs- und Reportingleistungen

Für die Richtigkeit und Angemessenheit von Sachverhalten, die von Finanzämtern, öffentlichen Institutionen oder auf Wunsch von natürlichen und juristischen Personen angefordert werden, werden die dazugehörigen Unterlagen geprüft und Feststellungs- und Testierungsberichte erstellt.

  • Testierungsbericht zur Feststellung der Einzahlung des Kapitals und zum Schutz des Eigenkapitals
  • Eigenkapital-Feststellungsbericht bei Rechtsformwechsel, Fusion und Spaltung
  • Testierungsbericht zur Feststellung des Eigenkapitals und zur Einbringung nicht ausgeschütteter Vorjahresgewinne in das Kapital
  • Testierungsbericht zur Einbringung außerordentlicher Rücklagen in das Kapital
  • Tätigkeits-Testierungsbericht für Produkte im Umfang der YMM-Aufsicht
  • Importeur-Informationsformular
  • Bericht zur Feststellung von Gesellschafterforderungen und deren Einbringung in das Kapital
  • Feststellungsbericht zu steuerlichen Ausnahmen
  • Bericht zum Status „zugelassene Person“
  • Fremdwährungsstatus-Feststellungsbericht
  • Ausgaben-Bestätigungsberichte
  • Bericht zur Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte
  • Bericht zur Feststellung der Konformität exportierter Waren
  • Feststellung zu Zahlungen zwischen Unternehmen
  • Umsatzfeststellung
  • KMU-Statusfeststellung
  • Bericht zur Feststellung der Ausschreibungseignung
  • TÜBİTAK-Bewertungsbericht zu Projektaufwendungen im Rahmen von F&E-Förderungen

Technologieentwicklungszonen, F&E- und Designzentren

Wir bieten Prüfung und Beratung zu den Anwendungen von Steuer- und SGK-Förderungen, die im Rahmen der Gesetze Nr. 4691 und 5746 gewährt werden. Durch die Bewertung der Situation unserer Kund:innen bestimmen wir, unter welchem Gesetz der größtmögliche Nutzen erzielt werden kann, und unterstützen zudem bei der Gestaltung eines spezifischen Kontenplans und der buchhalterischen Umsetzung. Außerdem erbringen wir Prüfungsleistungen im Rahmen der jährlichen YMM-Prüfpflicht für Träger-/Verwaltungsgesellschaften.

Steuererstattung: Testierung & Beratung

Steigende Steuerlasten spielen in der Finanzierungsstruktur von Unternehmen eine wesentliche Rolle. Mit unserem Expertenteam bieten wir effiziente und schnelle Prüfungs-, Beratungs- und Testierungsleistungen in MwSt.-, SCT-, Körperschaft-/Einkommensteuer- und weiteren Steuererstattungsprozessen.

MwSt.-Erstattung: Testierung & Beratung

Bei vollständig steuerbefreiten Vorgängen gemäß MwSt.-Gesetz sowie in anderen erstattungsberechtigenden Fällen werden Erstattungsprozesse mittels YMM-Bericht durchgeführt. Wir steuern die Erstellung der Erstattungslisten, den Upload im GİB-Format, die Bearbeitung der Kontrollberichte und die Erstellung der YMM-Berichte mit größter Sorgfalt.

  • Führung der Beziehungen Steuerpflichtiger–Finanzamt im MwSt.-Erstattungsprozess
  • Erstellung und Upload von Listen (abziehbare MwSt., getragene MwSt., Ausgangsrechnungen, Zollanmeldungen (GÇB), Erstattungsberechnungen usw.) und Upload ins System
  • Prüfung der MwSt.-Erstattungs-Kontrollberichte und Erstellung von Korrekturschreiben
  • Fristgerechte Erstellung der erforderlichen YMM-Berichte für Auszahlung/Verrechnung
  • Feststellung des Erstattungsbetrags durch Subunternehmer-/Gegenpartei-/Analytikprüfungen
  • Erstellung von Sonderberichten und Einreichung beim Finanzamt
  • Erstellung von Tecil-Terkin/Erstattungsberichten im Rahmen des Inward-Processing-Genehmigungsdokuments
  • Beratung zu Einspruch/Berufung/Klage in besonderen Prüfungs-/Bewertungsverfahren

SCT-Erstattung: Testierung & Beratung

Mit unserem auf die Anlagenlisten des SCT-Gesetzes spezialisierten Team werden Vorgänge geprüft; Ziel ist eine vollständige Rechtskonformität und eine angemessene Steuerstruktur. Bei SCT-Erstattungen für in Exportprozessen gezahlte SCT bieten wir Prüfungs- und Testierungsunterstützung.

  • Berechnung und Kontrolle von Tecil–Terkin- und SCT-Erstattungsbeträgen
  • Erstellung des SCT Tecil–Terkin-Testierungsberichts und Einreichung beim Finanzamt
  • Prüfung der Übereinstimmung von Antrag/Verpflichtungserklärung (relevante Listen)
  • Bewertung von Verkaufsvorgängen hinsichtlich SCT
  • Erstellung von Mängelkorrespondenzen und Einreichung bei der Behörde
  • Prüfung von SCT-Erklärungen
  • Branchenspezifische SCT-Beratung (Tabak, alkoholische Getränke, weiße Ware, Automotive, Öl/Gas usw.)
  • Feststellung der Rechtskonformität von Befreiungs- und Tecil–Terkin–Erstattungsanwendungen

Erstattung Einkommen- & Körperschaftsteuer: Testierung & Beratung

Über Quellenabzug gezahlte Steuern sowie Voraussteuern werden in der Jahreserklärung verrechnet. Der nicht verrechenbare Teil kann bar oder durch Verrechnung erstattet werden. Für unsere Steuerpflichtigen, die fristgerecht einen Volltestierungsvertrag abschließen, bieten wir in den Erstattungsprozessen Prüfungs-, Beratungs- und Testierungsunterstützung gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Weitere Steuern (Sonderkommunikationssteuer, EU-Finanzhilfen usw.)

Wir bieten zudem Prüfung, Beratung und Testierung in Erstattungsprozessen zur Sonderkommunikationssteuer, zu Steuern im Rahmen von EU-Finanzhilfen sowie zu weiteren Steuererstattungen.

Steuerprüfung & Umfassende Überprüfung

Buchhaltungsunterlagen, Abschlüsse und steuerliche Prozesse werden im Hinblick auf Gesetzeskonformität geprüft, um Steuerrisiken zu identifizieren und die Compliance zu stärken. Erkenntnisse werden fortlaufend berichtet, Verbesserungsvorschläge unterbreitet und bei Bedarf Unterstützung in behördlichen Prozessen geleistet.

  • Umfassende Prüfung, Analyse und Reporting zu allgemeinen oder spezifischen Steuerfragen
  • Identifikation und Management von MwSt.- und indirekten Steuerrisiken
  • Tax-Compliance-Audit und Beratung zur Prozessverbesserung
  • Steuerberatung in M&A-Prozessen
  • Beratung und Unterstützung bei Vergleichen/Einsprüchen und Steuerstreitigkeiten