Das Steuerrecht in unserem Land ändert sich häufig. Die Vielfalt und Detailtiefe der Vorschriften sowie auslegungsbedürftige Regelungen erschweren die Tax-Compliance. Dies kann dazu führen, dass Steuerrisiken nicht vorhersehbar sind und Sanktionen drohen. Darüber hinaus kann die Nichtnutzung von Befreiungen und Ausnahmen dazu führen, dass Förder- und Rabatmöglichkeiten verpasst werden.
Technologieentwicklungszonen, F&E- und Designzentren
Wir bieten Prüfung und Beratung zu den Anwendungen von Steuer- und SGK-Förderungen, die im Rahmen der Gesetze Nr. 4691 und 5746 gewährt werden. Durch die Bewertung der Situation unserer Kund:innen bestimmen wir, unter welchem Gesetz der größtmögliche Nutzen erzielt werden kann, und unterstützen zudem bei der Gestaltung eines spezifischen Kontenplans und der buchhalterischen Umsetzung. Außerdem erbringen wir Prüfungsleistungen im Rahmen der jährlichen YMM-Prüfpflicht für Träger-/Verwaltungsgesellschaften.
Steuererstattung: Testierung & Beratung
Steigende Steuerlasten spielen in der Finanzierungsstruktur von Unternehmen eine wesentliche Rolle. Mit unserem Expertenteam bieten wir effiziente und schnelle Prüfungs-, Beratungs- und Testierungsleistungen in MwSt.-, SCT-, Körperschaft-/Einkommensteuer- und weiteren Steuererstattungsprozessen.
MwSt.-Erstattung: Testierung & Beratung
Bei vollständig steuerbefreiten Vorgängen gemäß MwSt.-Gesetz sowie in anderen erstattungsberechtigenden Fällen werden Erstattungsprozesse mittels YMM-Bericht durchgeführt. Wir steuern die Erstellung der Erstattungslisten, den Upload im GİB-Format, die Bearbeitung der Kontrollberichte und die Erstellung der YMM-Berichte mit größter Sorgfalt.
- Führung der Beziehungen Steuerpflichtiger–Finanzamt im MwSt.-Erstattungsprozess
- Erstellung und Upload von Listen (abziehbare MwSt., getragene MwSt., Ausgangsrechnungen, Zollanmeldungen (GÇB), Erstattungsberechnungen usw.) und Upload ins System
- Prüfung der MwSt.-Erstattungs-Kontrollberichte und Erstellung von Korrekturschreiben
- Fristgerechte Erstellung der erforderlichen YMM-Berichte für Auszahlung/Verrechnung
- Feststellung des Erstattungsbetrags durch Subunternehmer-/Gegenpartei-/Analytikprüfungen
- Erstellung von Sonderberichten und Einreichung beim Finanzamt
- Erstellung von Tecil-Terkin/Erstattungsberichten im Rahmen des Inward-Processing-Genehmigungsdokuments
- Beratung zu Einspruch/Berufung/Klage in besonderen Prüfungs-/Bewertungsverfahren
SCT-Erstattung: Testierung & Beratung
Mit unserem auf die Anlagenlisten des SCT-Gesetzes spezialisierten Team werden Vorgänge geprüft; Ziel ist eine vollständige Rechtskonformität und eine angemessene Steuerstruktur. Bei SCT-Erstattungen für in Exportprozessen gezahlte SCT bieten wir Prüfungs- und Testierungsunterstützung.
- Berechnung und Kontrolle von Tecil–Terkin- und SCT-Erstattungsbeträgen
- Erstellung des SCT Tecil–Terkin-Testierungsberichts und Einreichung beim Finanzamt
- Prüfung der Übereinstimmung von Antrag/Verpflichtungserklärung (relevante Listen)
- Bewertung von Verkaufsvorgängen hinsichtlich SCT
- Erstellung von Mängelkorrespondenzen und Einreichung bei der Behörde
- Prüfung von SCT-Erklärungen
- Branchenspezifische SCT-Beratung (Tabak, alkoholische Getränke, weiße Ware, Automotive, Öl/Gas usw.)
- Feststellung der Rechtskonformität von Befreiungs- und Tecil–Terkin–Erstattungsanwendungen
Erstattung Einkommen- & Körperschaftsteuer: Testierung & Beratung
Über Quellenabzug gezahlte Steuern sowie Voraussteuern werden in der Jahreserklärung verrechnet. Der nicht verrechenbare Teil kann bar oder durch Verrechnung erstattet werden. Für unsere Steuerpflichtigen, die fristgerecht einen Volltestierungsvertrag abschließen, bieten wir in den Erstattungsprozessen Prüfungs-, Beratungs- und Testierungsunterstützung gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Weitere Steuern (Sonderkommunikationssteuer, EU-Finanzhilfen usw.)
Wir bieten zudem Prüfung, Beratung und Testierung in Erstattungsprozessen zur Sonderkommunikationssteuer, zu Steuern im Rahmen von EU-Finanzhilfen sowie zu weiteren Steuererstattungen.
Steuerprüfung & Umfassende Überprüfung
Buchhaltungsunterlagen, Abschlüsse und steuerliche Prozesse werden im Hinblick auf Gesetzeskonformität geprüft, um Steuerrisiken zu identifizieren und die Compliance zu stärken. Erkenntnisse werden fortlaufend berichtet, Verbesserungsvorschläge unterbreitet und bei Bedarf Unterstützung in behördlichen Prozessen geleistet.
- Umfassende Prüfung, Analyse und Reporting zu allgemeinen oder spezifischen Steuerfragen
- Identifikation und Management von MwSt.- und indirekten Steuerrisiken
- Tax-Compliance-Audit und Beratung zur Prozessverbesserung
- Steuerberatung in M&A-Prozessen
- Beratung und Unterstützung bei Vergleichen/Einsprüchen und Steuerstreitigkeiten