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SOZIALVERSICHERUNG
Artcodes der Sozialhilfe- und Solidaritätsstiftungen als öffentliche Einrichtungen aktualisiert
Mit der im Amtsblatt vom 18. August 2021 veröffentlichten Änderung der Sozialversicherungsverordnung wurden die Artcodes (Mahiyet Kodları) neu geregelt.
Artcodes sind einstellige Kennzahlen, die angeben, ob ein Arbeitsplatz dem öffentlichen oder privaten Sektor angehört und ob er dauerhaft oder vorübergehend ist. Private dauerhafte Arbeitsstätten erhalten den Code „2“, private temporäre Arbeitsstätten den Code „4“.
Gemäß Gesetz Nr. 5018 über das öffentliche Finanzmanagement erhalten öffentliche Einrichtungen den Code „1“ für dauerhafte Arbeitsplätze und den Code „3“ für temporäre Arbeitsplätze.
Da Sozialhilfe- und Solidaritätsstiftungen öffentliche Aufgaben wahrnehmen, steuerlich begünstigt sind und auf einer speziellen gesetzlichen Grundlage beruhen, wurden deren Artcodes an öffentliche Einrichtungen angepasst. Sie erhalten nun „1“ für dauerhafte und „3“ für temporäre Arbeitsplätze.
Diese Änderung stellt sicher, dass die Stiftungen rechtlich korrekt als öffentliche Einrichtungen eingestuft werden.