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Bağ-Kur- und GSS-Versicherte erhalten Gesundheitsleistungen trotz Beitragsschulden bis Ende 2022

Gemäß dem Gesetz Nr. 5510 über Sozial- und Krankenversicherung behalten Versicherte nach Artikel 4/1-b (Bağ-Kur) und Artikel 60/1-g (GSS) ihren Anspruch auf Gesundheitsleistungen trotz offener Beitragsschulden. Die Regelung gilt für: Bağ-Kur-Versicherte, GSS-Versicherte, deren unterhaltsberechtigte Angehörige. Selbst bei mehr als 60 Tagen Beitragsrückstand bleibt der Anspruch auf medizinische Leistungen bis zum 31. Dezember 2022 bestehen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Zugang zur Gesundheitsversorgung unabhängig von finanziellen Engpässen zu sichern.