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SONSTIGES
Grenzwerte für die Anwendung der Kostenrechnungsmethoden 7/A und 7/B im Jahr 2022
Die für 2022 geltenden Grenzwerte zur Anwendung der Kostenrechnungssysteme 7/A und 7/B basieren auf den Finanzdaten des Jahres 2021.
Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, deren Bilanzsumme 6.283.900 TL überschreitet oder deren Nettoverkäufe 12.567.300 TL übersteigen, sind verpflichtet, im Jahr 2022 die Kostenrechnung nach Methode 7/A zu führen.
Unternehmen, die unterhalb dieser Schwellenwerte bleiben, sowie Handelsunternehmen, können frei zwischen 7/A und 7/B wählen.
Diese Regelung soll die Kostenrechnung vereinheitlichen und die Finanztransparenz erhöhen.