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Beträge der Umwelt- und Reinigungssteuer für 2022 bekanntgegeben

Die für 2022 geltenden Beträge der Umwelt- und Reinigungssteuer (ÇTV) wurden unter Berücksichtigung der Neubewertungsrate durch ein amtliches Rundschreiben des Finanzministeriums bekannt gemacht. Für Wohnungen wird die Steuer nach Wasserverbrauch je Kubikmeter (m³) berechnet: in Großstadtgemeinden 0,68 TL pro m³, in anderen Gemeinden 0,50 TL pro m³. In vorrangigen Entwicklungsregionen sowie in Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern gilt für Wohnungen 0,25 TL pro m³. Für Geschäftsräume und sonstig genutzte Gebäude gilt die Steuer nach der tariflichen Einstufung durch die Gemeinde als jährlicher Betrag, der jeweils im Januar als festgesetzt gilt. In Großstadtgemeinden werden die Beträge im Vergleich zu anderen Gemeinden um 25% erhöht angewendet. Die Zahlung erfolgt bei Geschäftsräumen/sonstigen Gebäuden jährlich innerhalb der Grundsteuer-Ratenzeiträume: 1. Rate März–April–Mai, 2. Rate bis Ende November. Steuerschuldner ist, wer das Gebäude tatsächlich nutzt. Darüber hinaus sah eine Übergangsregelung nach Gesetz Nr. 6360 für Dörfer ohne Rechtspersönlichkeit vor, dass bestimmte Abgaben/Beiträge bis 31.12.2022 (einschließlich) nicht erhoben werden und dass Wasserentgelte in diesem Zeitraum 25% des niedrigsten Tarifs nicht überschreiten dürfen.