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STEUER-RUNDSCHREIBEN
Aktualisierung der festen Stempelsteuerbeträge für 2022 (Mitteilung Nr. 66)
Mit der Mitteilung Nr. 66 zum Stempelsteuergesetz wurden die festen Stempelsteuerbeträge für 2022 gemäß der Neubewertungsrate angepasst.
Das Finanzministerium legte die Neubewertungsrate für 2021 auf 36,20% fest und veröffentlichte diese im Rahmen der Allgemeinen Bekanntmachung zum Steuerverfahrensgesetz (Nr. 533).
Laut der im Amtsblatt vom 21. Dezember 2021 veröffentlichten Mitteilung wurden die Mindest- und Höchstbeträge der festen und proportionalen Stempelsteuer aktualisiert und in der Anlage (Tabelle Nr. 1) veröffentlicht.
Gemäß Artikel 14 des Gesetzes Nr. 488 beträgt der maximale Stempelsteuerbetrag pro Dokument ab dem 01.01.2022 insgesamt 4.814.234 TL.
Die neuen Beträge gelten für Verträge, amtliche Unterlagen und andere steuerpflichtige Dokumente.