Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Auslands-Ausreisegebühr auf 1.250 TL
Durch das Gesetz Nr. 7524 wurde die von türkischen Staatsbürgern pro Ausreise ins Ausland erhobene Gebühr ab dem 12. August 2024 von 50 TL auf 500 TL erhöht und festgelegt, dass die Gebühr jährlich entsprechend dem Neubewertungssatz angepasst wird. Dementsprechend betrug die Auslands-Ausreisegebühr ab dem 01.01.2025 710 TL.
Anschließend wurde die Gebühr mit dem im Amtsblatt vom 09.09.2025 (Nr. 33012) veröffentlichten Präsidialbeschluss Nr. 10381 von 710 TL auf 1.000 TL erhöht.
Ab dem 01.01.2026 wird die Auslands-Ausreisegebühr in Höhe von 1.250 TL angewendet.
Nach der Regelung ist bei Ausreisen bis zum Ende des zehnten Tages im Januar des jeweiligen Anwendungsjahres keine Nachzahlung erforderlich, sofern die Gebühr bereits zum am Ende des Vorjahres gültigen Betrag entrichtet wurde. Daher können bis zum 31.12.2025 erworbene Ausreisegebührenmarken im Wert von 1.000 TL (gültiger Betrag zum Jahresende 2025) für Ausreisen bis zum Ende des 10.01.2026 verwendet werden.
Die Gebühr kann über die Digitale Steuerbehörde der türkischen Finanzverwaltung (Digital Tax Office) und die GİB-Mobilanwendungen sowie über Internet- und Mobile-Banking-Kanäle autorisierter Banken bezahlt werden.
Wird trotz Zahlung keine Ausreise durchgeführt oder wurde die Gebühr von befreiten Personen erhoben, erfolgt eine Rückerstattung. Der Antrag auf Rückerstattung kann auch elektronisch über die Digitale Steuerbehörde gestellt werden.