Verlängerung der Förderung nach Gesetz Nr. 6111
Die Anwendungsdauer der Förderung gemäß vorläufigem Artikel 10 des Gesetzes Nr. 4447 (eingefügt durch das Gesetz Nr. 6111) wurde durch den Präsidialbeschluss Nr. 10769 bis zum 31.12.2026 verlängert.