Senkung des Steuersatzes der Digitalen Dienstleistungssteuer
Die Digitale Dienstleistungssteuer wurde durch das Gesetz Nr. 7193 eingeführt, das im Amtsblatt vom 07.12.2019 (Nr. 30971) veröffentlicht wurde. Darin wurde festgelegt, dass die aus den im Gesetz genannten Dienstleistungen erzielten Umsätze der Digitalen Dienstleistungssteuer unterliegen und dass digitale Dienstleistungsanbieter die Steuerpflichtigen sind. Die wesentlichen Regelungen lauten:
Von der Digitalen Dienstleistungssteuer sind diejenigen befreit, deren in der Türkei erzielter Umsatz aus steuergegenständlichen digitalen Dienstleistungen im dem betreffenden Geschäftsjahr vorangehenden Geschäftsjahr unter 20 Mio. TL liegt oder deren weltweiter Umsatz unter 750 Mio. EUR (bzw. dem TL-Gegenwert eines entsprechenden Fremdwährungsbetrags) liegt.
Ist der Steuerpflichtige aus Sicht der Finanzberichterstattung Mitglied eines konsolidierten Konzerns, wird bei der Anwendung dieser Schwellenwerte der gesamte Konzernumsatz aus den steuergegenständlichen Dienstleistungen berücksichtigt.
Bemessungsgrundlage ist der im jeweiligen Besteuerungszeitraum aus den steuergegenständlichen Dienstleistungen erzielte Umsatz. Steuerpflichtige sowie zum Steuerabzug Verpflichtete müssen die Steuererklärung bis zum Ende des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Der Steuersatz der Digitalen Dienstleistungssteuer betrug 7,5%.
Mit dem im Amtsblatt vom 25.12.2025 (Nr. 33118) veröffentlichten Präsidialbeschluss Nr. 10767 wurde der Steuersatz ab dem 01.01.2026 auf 5% und ab dem 01.01.2027 auf 2,5% gesenkt.