Erhöhung der Fahrzeugwertgrenzen für die ÖTV-Befreiung von Menschen mit Behinderung
Ab dem 1. Januar 2026 wurde der Schwellenwert für den „Fahrzeugpreis einschließlich aller Steuern“, der für die ÖTV-Befreiung beim erstmaligen Erwerb von Pkw, Panelvan, Pick-up, Geländefahrzeugen, ATV, Jeep, Kombi (Station Wagon) usw. durch Personen mit einem Behinderungsgrad von 90% und darüber sowie unter 90% gilt, von 2.290.200 TL auf 2.873.900 TL erhöht.